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SeniorenPflegeZentrum Seckenheim
Heimbeirat
Im Heimgesetz sind wesentliche Punkte für das Leben in Senioreneinrichtungen festgelegt. So werden Interessen und Bedürfnisse der Bewohner geschützt. Im Gesetz ist vorgesehen, dass zwischen Bewohner und Heimträger ein Vertrag geschlossen werden muss. Ein wichtiger Teil des Gesetzes regelt die Mitwirkung der Heimbewohner. Ihre Mitwirkung gilt den Wohn- und Aufenthaltsbedingungen, der Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung. Deshalb haben wir einen Heimbeirat gewählt, der aus fünf Personen besteht.
